Geldwäschegesetz-Meldeverordnung ab März 2026
Strengere Meldepflicht zwingt Banken zu mehr Rückfragen

Seit dem 1. März 2026 ist die neue GwG-Meldeverordnung in Kraft. Für Banken bedeutet das vor allem eine Umstellung auf voll digitale und einheitliche Meldewege bei Geldwäscheverdacht. Auch wenn sich die gesetzlichen Pflichten für Ihre Mitarbeiter nicht direkt ändern: Die Überwachung durch die Institute ist spürbar strenger geworden. Besonders bei Abfindungszahlungen oder hohen Lohnnachzahlungen schlagen die internen Warnsysteme der Banken nun deutlich häufiger an.
Der Faktor Zeit wird zum Risiko
Sobald eine ungewöhnlich hohe Summe auf einem Konto landet, fordern Banken oft ohne Verzug Nachweise an. Das Spektrum reicht von Kündigungsschreiben bei Abfindungen bis hin zu formlosen Herkunftserklärungen. Reagiert der Empfänger nicht schnell genug, drohen im schlimmsten Fall Kontosperren – und das genau in einer Phase, in der das Geld zur Existenzsicherung gebraucht wird.
Proaktives Handeln statt Stress bei der Auszahlung
Fordern mehrere ehemalige Arbeitnehmer Unterstützung von der Personalabteilung an, werden die Ressourcen schnell knapp. Ein guter Rat für die Praxis: Bereiten Sie als Arbeitgeber Belege wie Aufhebungsverträge oder Zahlungsnachweise so vor, dass sie innerhalb von 48 Stunden lieferbar sind. Zudem helfen eindeutige Verwendungszwecke bei der Überweisung, damit die Algorithmen der Banken gar nicht erst fälschlicherweise Alarm schlagen.
Unterstützung für Ihre Fachabteilungen
Große Restrukturierungen fordern HR- und Payroll-Teams ohnehin bis an die Belastungsgrenze. Kommen dann noch hunderte Rückfragen von Banken hinzu, geraten interne Prozesse schnell ins Stocken. Hier setzen wir an. Wir verstärken Ihre Teams kurzfristig mit Spezialisten, zum Beispiel den Bereichen Payroll, Compliance oder Backoffice. Unsere Experten bringen die nötige Routine in der Geldwäscheprävention mit und entlasten Ihr Kerngeschäft spürbar. So stellen Sie sicher, dass der administrative Mehraufwand nicht zu Lasten Ihrer Produktivität geht.
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