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Neue Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Mai 2021
Testangebotsverpflichtung für Arbeitgeber
Corona-Testangebote in Betrieben
Das Bundeskabinett hat die Laufzeit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um eine Testangebotsverpflichtung für Arbeitgeber erweitert. Diese müssen ihren Beschäftigten zweimal pro Woche einen Coronatest anbieten.
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Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) hat Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Beschäftigten im Rahmen der Möglichkeit die Arbeit im Homeoffice anzubieten. Mit der aktuellen Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wird die Homeoffice-Pflicht ausgeweitet und gilt auch für Arbeitnehmer.
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Repräsentative Sonderumfrage der DZ BANK
Wie gut geht es dem deutschen Mittelstand?
Der Lockdown während der Corona-Krise trifft viele Unternehmen des deutschen Mittelstands sehr hart – viele aber auch nicht. Maßgeblich hierbei ist oftmals der Blickwinkel des Betrachters. Mit einer repräsentativen Sonderumfrage hat die DZ BANK versucht, die Sicht auf den Mittelstand zu objektivieren.
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Lockerungsübungen für die Hände
Das Handgelenk schmerzt, der Handrücken zwickt?
Wie sehr die Arbeit am Computer die Wirbelsäule oder den Nacken belastet, ist schon lange kein Geheimnis mehr. Viele Unternehmen treffen hier gezielte Gegenmaßnahmen mit regelmäßigen Pausen für leichte Gymnastikübungen oder Ähnliches. Ein Körperteil wird häufig etwas stiefmütterlich behandelt, obwohl dieser mitunter am meisten Probleme verursacht: die Hand.
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