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Corona-Virus SARS-CoV-2: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen
März 2020
PDZ-Tagesgeschäft läuft weiter – mit besonderen Vorsichtsmaßnahmen
COVID-19-Hinweis:

Die aktuellen Entwicklungen der Pandemie-Situation um COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) erfordern besondere Maßnahmen. Zum Schutz unserer Mitarbeiter und Kunden sowie aus Mitverantwortung für besonders gefährdete Bürgerinnen und Bürger verzichten wir aktuell auf externe Meetings und nehmen persönliche Kontakte nur wahr, sofern diese zwingend notwendig sind.
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So können Sie trotzdem Gutes tun!
Büro wegen Corona-Pandemie geschlossen?

Derzeit sucht die Forschung unter Hochdruck nach geeigneten Mitteln gegen das grassierende SARS-CoV-2-Virus – sei es in Form von Antikörpern, medikamentösen Behandlungsmöglichkeiten bis hin zur präventiven Impfung. Doch weitreichende Tests und Simulationen sind notwendig, und die kosten wertvolle Zeit. Die gute Nachricht: Jeder von uns kann dabei helfen, diesen Prozess zu beschleunigen.
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Stellungnahme des Arbeitgeberverbandes
Corona-Virus SARS-CoV-2: Was sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer tun?

Das grassierende Corona-Virus SARS-CoV-2 macht auch vor der Arbeitswelt nicht halt. Wie jedoch mit einer Infektion, einer Quarantäne und der möglicherweise ausgelösten Erkrankung Covid-19 umzugehen ist, erläutert der Arbeitgeberverband in einer ausführlichen Stellungnahme.
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Keine Zeitarbeit für Einreisende aus Nicht-EU-Ländern
Fachkräfteeinwanderungsgesetz ignoriert Personaldienstleister

Während bislang jeder dritte Geflüchtete durch die Zeitarbeit nachhaltig im deutschen Arbeitsmarkt installiert werden konnte, bremst das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz diesen Integrationsmotor komplett aus. Denn seit 1. März 2020 ist die Zeitarbeit für neu eingereiste Menschen aus Nicht-EU-Ländern tabu. Interessenvertreter der Zeitarbeitsbranche können diesen Schritt nicht nachvollziehen und betrachten die Regelung als nicht mehr zeitgemäß und drüber hinaus als verfassungs- und europarechtswidrig.
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Überwachungsaudit »AZAV« erfolgreich abgeschlossen
TÜV-Zertifizierung für PDZ bestätigt

Auch im Jahr 2020 haben wir von PDZ Personaldienstleistungen das Überwachungsaudit »AZAV« des TÜV Hessen erfolgreich abgeschlossen. Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – kurz AZAV – ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgrund § 184 SGB III. Bei der Verordnung handelt es sich um ein System zur Sicherung der Qualität für die Akkreditierung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Für die erneute Bestätigung der TÜV-Zertifizierung waren weder Maßnahmen zu ergreifen noch Nachweise erforderlich.
Vertrauen auch Sie auf geprüfte Qualität bei Personaldienstleistungen: Sehr gerne beraten wir Sie umfassend zu Ihren Fragen rund um die Zeitarbeit – als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.



