Neues GVP-Tarifwerk: wichtige Learnings für die Personaldienstleistung
Erste Bilanz nach einem halben Jahr einheitlicher Tarifregeln

Seit Januar 2026 gilt das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk für die gesamte Zeitarbeitsbranche. Der große Umstellungsstress ist ausgeblieben. Trotzdem treten nach sechs Monaten konkrete Probleme zutage.
Vereinheitlichung bringt Klarheit – und neue Fallstricke
Die Zusammenführung der alten BAP- und iGZ-Regelungen hat einheitliche Standards für Arbeitsverträge, Kündigungsfristen und Zuschläge geschaffen. Die kurzen Kündigungsfristen in den ersten sechs Monaten (ein Tag in den ersten zwei Wochen, eine Woche bis drei Monate, zwei Wochen bis sechs Monate) sorgen für mehr Flexibilität. Der neue Erfahrungszuschlag macht jedoch mehr Arbeit: Er hängt jetzt strikt am ununterbrochenen Bestehen des Arbeitsverhältnisses beim Personaldienstleister. Kurze Einsatzlücken oder bestimmte arbeitsfreie Zeiten können den Zuschlag zurücksetzen oder verzögern. Viele Verträge aus der Übergangszeit berücksichtigen diese Regel nicht richtig. Das führt zu falschen Berechnungen und drohenden Nachzahlungen.
Kosten und Prozesse unter der Lupe
Die neuen Entgelttabellen und das Arbeitszeitkonto funktionieren in der Regel gut. Bei den Sonderzahlungen – Urlaubs- und Weihnachtsgeld plus Mitgliedervorteil – kommt es dagegen häufig zu Abstimmungsproblemen. Im Banken- und Finanzbereich wirkt sich das unmittelbar auf die Kalkulation der Überlassungen aus, besonders wenn Branchenzuschläge hinzukommen. Wer hier nicht schnell nachbessert, verliert Marge oder riskiert Streit mit Kunden und Mitarbeitern.
Unternehmen und ihre Mitarbeiter fahren am besten, wenn die tariflichen Vorgaben von Beginn an korrekt umgesetzt werden. Wer dauerhaft geregelte Arbeitsverhältnisse ohne ständige Fragen zu Abrechnungen, Zuschlägen oder Verträgen will, sollte auf einen erfahrenen Partner setzen.
Als Personaldienstleister mit Schwerpunkt Banken und Finanzen helfen wir Ihnen, die notwendigen Anpassungen sauber und rechtssicher umzusetzen.



