Neues BA-Merkblatt für Leiharbeitnehmer: Was sich konkret ändert
Weniger Seiten, aber mehr Aufmerksamkeit für Vertragsunterlagen

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihr Merkblatt für Leiharbeitnehmer zum Juli 2026 überarbeitet. Die neue Fassung bündelt die aktuellen Vorgaben kompakter und praxisnäher. Für Unternehmen ist das ein guter Zeitpunkt, Vertragsunterlagen und Dokumentationsprozesse auf den aktuellen Stand zu bringen.
Wo Unternehmen jetzt genauer hinschauen sollten
Die größte praktische Änderung betrifft die Nachweispflichten. Künftig kann ein schriftlicher oder in Textform übermittelter Arbeitsvertrag den gesonderten Nachweis wesentlicher Vertragsbedingungen weitgehend ersetzen. Das reduziert zwar den Dokumentationsaufwand, setzt aber voraus, dass Vertragsvorlagen vollständig und auf dem aktuellen Stand sind.
Auch die Hinweise zur Zeitarbeits-Lohnuntergrenze wurden angepasst. Darüber hinaus erläutert das Merkblatt die geltenden Regelungen zur Überlassungshöchstdauer, zur Anrechnung früherer Einsätze sowie zu Equal Pay. Für Unternehmen mit regelmäßig wechselnden Projekteinsätzen lohnt sich ein genauer Blick auf diese Punkte, da Fehler häufig nicht im Einsatz selbst, sondern bereits in der Vorbereitung entstehen.
Prozesse regelmäßig überprüfen
Gerade im Banken- und Finanzsektor müssen Personalprozesse häufig auch internen Compliance-Anforderungen standhalten. Deshalb reicht es nicht aus, lediglich das neue Merkblatt auszuhändigen. Ebenso wichtig ist, dass Vertragsunterlagen, Einsatzabläufe und Dokumentationen zueinander passen.
Die PDZ unterstützt Unternehmen dabei, bestehende Prozesse auf Aktualität zu prüfen und Arbeitnehmerüberlassung im regulierten Umfeld praxisnah und verlässlich umzusetzen. Kontaktieren Sie uns sehr gerne bei Fragen.



