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Keine Probezeit mehr in der Zeitarbeit

Gestaffelte Kündigungsfristen im GVP-Tarifwerk verändern die Personalplanung

Keine Probezeit mehr in der Zeitarbeit


Seit 2026 gibt es in der Zeitarbeit keine Probezeit mehr. Stattdessen treten im GVP-Tarifwerk – gestützt auf den MTV BAP – gestaffelte Kündigungsfristen in Kraft, die für Neueinstellungen einheitlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gelten.

 

Klare Fristen für beide Seiten

Die ersten zwei Wochen lassen sich mit einer Frist von einem Tag beenden. In den ersten drei Monaten reicht eine Woche. Vom vierten bis sechsten Monat werden zwei Wochen fällig. Erst ab dem siebten Monat greifen die gesetzlichen Fristen. Diese Regelung zwingt beide Seiten zu schnellerer Entscheidung – ein Novum, das besonders im Banken- und Finanzsektor die Personalplanung verändert.

 

Was Arbeitgeber jetzt prüfen müssen – weitere Änderungen für Arbeitnehmer

Arbeitgeber müssen bestehende Verträge mit iGZ- oder BAP-Bezug sofort prüfen und anpassen. Wer das versäumt, riskiert unwirksame Klauseln und teure Nachverhandlungen. Arbeitnehmer gewinnen dagegen echte Flexibilität: Krankheits-, Eltern- und Pflegezeiten zählen voll, Wegezeiten ab 75 Minuten werden vergütet, Plusstunden bis 200 Stunden sind möglich. Die Auszahlung beginnt bereits ab 91 Stunden.

 

Was das für Arbeitgeber bedeutet: Chancen und Gefahren

Unternehmen können Personal in Fachbereichen wie der Compliance oder dem Risikomanagement nun deutlich schneller austauschen, da sie nicht mehr an die üblichen langen Fristen gebunden sind. Das sorgt für maximale Flexibilität. Der Nachteil: Auch die Mitarbeiter können schneller gehen, wodurch die Planungssicherheit in den ersten sechs Monaten sinkt. Wer seine Verträge jetzt nicht anpasst, verliert wertvolle Zeit – zumal bis 2030 auch die Sonderregeln für flexible Arbeitsstunden auslaufen. Diese neuen Fristen sind keine bloße Theorie, sondern ab sofort geltendes Tarifrecht.

Sicher durch den Tarifwechsel: Wir von der PDZ sind Ihre Experten für rechtssichere, zuverlässige Personallösungen, vorwiegend im Banken- und Finanzwesen. Kontaktieren Sie uns am besten gleich für eine persönliche Beratung.

 

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